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USK Stellungnahme zum Amoklauf
Autor: DaCommi | Datum: 24.11.06 19:09 Uhr

Nach zahlreichen Diskussionen betreffend dem Amoklauf in Emsdetten meldete sich nun auch die USK zu Wort, die in einer Pressemitteilung Stellung bezieht. Natürlich wollen wir euch diese nicht vorenthalten.

Artikel
»Unser Mitgefühl gilt allen Opfern und Betroffenen des schrecklichen Ereignisses an der Geschwister-Scholl-Schule Emsdetten.

Das wichtigste ist jetzt sicher, den Schüler/innen, Lehrer/innen und Angehörigen zu helfen und zu klären wie diese Tat geschehen konnte. Dabei sollte es keine Denkverbote geben.

Nach dem Amoklauf eines Schülers in Erfurt, 2002, haben Bund und Länder den deutschen Jugendschutz nochmals reformiert und verstärkt. Die Alterskennzeichnung von Computerspielen wurde durch das Jugendschutzgesetz den Obersten Landesjugendbehörden (OLJB) übertragen. Die Alterskennzeichen werden durch den Ständigen Vertreter der OLJB erteilt. Dies geschieht auf der Grundlage der Voten der Gutachter, die überwiegend von den OLJB benannt wurden. Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien kann nicht gekennzeichnete Computerspiele indizieren.
Dass der Jugendschutz in Deutschland auf Gewaltdarstellungen deutlich restriktiver reagiert als in allen unseren Nachbarstaaten zeigt der europäische Vergleich. Über den Jugendschutz hinaus stellt der § 131 StGB die Herstellung und Verbreitung von gewaltverherrlichenden "Killerspielen" insgesamt unter Strafe.

"Gesetzliche Maßnahmen allein reichen aber nicht aus. Es bedarf des breiten Engagements der Zivilgesellschaft." (Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel in der Haushaltsdebatte am 22.11.)
Das Prinzip der Koregulierung im deutschen Jugendschutz schließt das Bündnis mit der Zivilgesellschaft ausdrücklich ein. Der Jugendschutz kann gegenüber Gewaltdarstellungen frühzeitiger und restriktiver vorgehen, weil er sich auf das gemeinsame Vorgehen staatlicher und nichtstaatlicher Kräfte stützt, das ebenso wie in den Gremien der USK die Arbeitsweise der BPjM und der FSK prägt.

Die USK fordert die Beachtung ihrer Alterskennzeichen am Ort des Verkaufs: im Handel. Sie wirbt für die Beachtung der Alterskennzeichen am Ort der Nutzung: im Kinderzimmer. Dazu braucht sie Unterstützung und Verbündete: in der Familie wie in der Schule und in den Medien. Wir finden es daher bedauerlich, dass die Tragödie an der Geschwister-Scholl-Schule von Einzelnen eilig instrumentalisiert werden soll, um das in Deutschland etablierte und gesetzlich geregelte Freigabeverfahren für Computer- und Videospiele in Frage zu stellen.«
     


 



Kommentare
Seite: « 1 »
#2 am 24.11.2006 um 20:36 Uhr
XeNo
User
Würd die auch nicht zocken wenn ich net geistig krank wäre...

Die gehörn verbotn
IP: IP gespeichert
 
#1 am 24.11.2006 um 20:09 Uhr
ree
User
KILLERSPIELE sind einfach nicht gut
IP: IP gespeichert
 
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